Nutzung gemeindeeigener Räume für Veranstaltungen eines fraktionslosen Ratsmitglieds
OVG Saarland, Beschluss vom 29.12.2014 - Az.: 3 B 409/14
Leitsätze:
1. Das fraktionslose Mitglied einer kommunalen Vertretungskörperschaft muss eine gewisse Ungleichbehandlung gegenüber Fraktionen hinnehmen. (amtlicher Leitsatz)
2. Der Fraktionsstatus stellt ein zulässiges Differenzierungkriterium bei der Entscheidung über die Überlassung von Räumlichkeiten - hier zum Zweck eines Neujahrsempfangs - dar. (amtlicher Leitsatz)
3. Zur Durchführung politischer Veranstaltungen kann sich das fraktionslose Mitglied einer kommunalen Vertretungskörperschaft nicht auf seine Rechte als Einwohner der Gebietskörperschaft berufen. (amtlicher Leitsatz)
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Fundstelle im WWW
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=4870