Keine allgemeine Klagebefugnis von Ratsmittgliedern gegen rechtswidrige Ratsbeschlüsse
VG Greifswald, Urteil vom 09.12.2014 - Az.: 2 A 1053/14
Leitsätze:
Eine Klage eines Mitgliedes der Gemeindevertretung auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Gemeindevertretung kann nur mit der Verletzung eigener organschaftlicher Rechte begründet werden. (amtlicher Leitsatz)