Zulässigkeit der Spielgerätesteuer nach Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags
VG Göttingen, Urteil vom 25.09.2014 - Az.: 2 A 925/13
Leitsätze:
Auch nach Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages der Länder haben die Niedersächsischen Kommunen die Kompetenz, Vergnügungssteuer in Form der Spielgerätesteuer für in Spielhallen betriebene Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit zu erheben. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE140003392&st=null&showdoccase=1