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Keine Abwälzung von Kosten für Abwasseruntersuchungen auf Grundstückseigentümer; Betretungsrecht in Entwässerungssaztzung

VGH Bayern, Urteil vom 03.11.2014 - Az.: 4 N 12.2074

Leitsätze:

1. Für eine in einer Entwässerungssatzung geregelte Kostentragungspflicht des Grundstückseigentümers für von der Gemeinde veranlasste Abwasseruntersuchungen fehlt es an einer formal-gesetzlichen Rechtsgrundlage. (amtlicher Leitsatz)

2. Ein in einer Entwässerungssatzung geregeltes Betretungsrecht für Grundstücke ist unwirksam, wenn es sich nicht im von Art. 24 Abs. 3 GO vorgegebenen Rahmen hält. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=MWRE140003410&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true