1. Die Regelungen für die Verkündung von Bebauungsplänen in §
10 Abs. 3 BauGB, sind auf Klarstellungssatzungen entsprechend anzuwenden.
(Leitsatz des Herausgebers)2. Zur Unzulänglichkeit der Veröffentlichung eines zur Satzung gehörenden Plans, dessen Original im Maßstab 1:3000 vorliegt, in einer verkleinerten Kopie mit dem Maßstab 1:7200.
(Leitsatz des Herausgebers)