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Verkündung von Klarstellungssatzungen

VGH Bayern, Urteil vom 25.11.2014 - Az.: 15 N 12.2588

Leitsätze:

1. Die Regelungen für die Verkündung von Bebauungsplänen in § 10 Abs. 3 BauGB, sind auf Klarstellungssatzungen entsprechend anzuwenden. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Zur Unzulänglichkeit der Veröffentlichung eines zur Satzung gehörenden Plans, dessen Original im Maßstab 1:3000 vorliegt, in einer verkleinerten Kopie mit dem Maßstab 1:7200. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE140020108&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true