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Zwangsmitgliedschaft im Deichverband verfassungsgemäß

VG Oldenburg, Urteil vom 01.04.2008 - Az.: 1 A 1535/07

Leitsätze:

Die im NDG angeordnete Zwangsmitgliedschaft von Grundstückseigentümern im Deichverband ist verfassungsgemäß. Insbesondere ist die Abgrenzung der verbandspflichtigen Grundstücke anhand der 6 m üNN-Höhenlinie nicht zu beanstanden. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0560020070015351%20A