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Fernbleiben eines Ratsmitglieds von einer Rechnungsprüfung wegen unzureichender Beratungszeit

VGH Bayern, Beschluss vom 20.11.2014 - Az.: 4 ZB 14.1494

Leitsätze:

Rechtliche oder politische Auseinandersetzungen mit der Ratsmehrheit rechtfertigen es nicht, dass ein Ratsmitglied "aus Protest" einer Sitzung fernbleibt oder sie vorzeitig verlässt. Demnach hat auch ein Ratsmitglied, dass die für eine Rat vorzunehmende Rechnungsprüfung vorgesehene Sitzungszeit für zu kurz hält, kein Recht, der Beratung dieser Angelegenheit ohne sonstige Entschuldigung fernzubleiben. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE140019530&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true