Abwasserbeiträge, Ersatz einer nichtigen Satzung und Zwangsversteigerung
OVG Sachsen, Urteil vom 30.09.2013 - Az.: 5 A 79/11
Leitsätze:
1. Abwasserzweckverbände sind zur isolierten Anfechtung von Widerspruchsbescheiden befugt, mit denen von ihnen erlassene Duldungsbescheide aufgehoben werden. (amtlicher Leitsatz)
2. Öffentliche Lasten gemäß § 24 SächsKAG erlöschen durch den Zuschlag in der Zwangsversteigerung, wenn sie mangels rechtzeitiger Anmeldung bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wurden. Die gegenteilige Rechtsprechung zu öffentlichen Baulasten lässt sich auf sie nicht übertragen. (amtlicher Leitsatz)
3. Ein bisher mangels wirksamer Beitragssatzung rechtswidriger, im Übrigen aber zutreffender Abwasserbeitragsbescheid wird durch eine später, ohne Rückwirkungsanordnung erlassene wirksame Beitragssatzung nur dann geheilt, wenn bis dahin der Grundstückseigentümer nicht gewechselt hat. Andernfalls bleibt der Beitragsbescheid - selbst wenn er bestandskräftig wird - rechtswidrig, was der neue Grundstückseigentümer einem wegen dieser Beitragsforderung erlassenen Duldungsbescheid entgegen halten kann. (amtlicher Leitsatz)
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Fundstelle im WWW
http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/11A79.U01.pdf