Reihenfolge persönlicher Angaben auf dem Stimmzettel für eine Bürgermeisterwahl
VG Augsburg, Urteil vom 30.09.2014 - Az.: Au 3 K 14.805
Leitsätze:
1. Amtliche Stimmzettelmuster sind verbindlich für die Reihenfolge, in der Angaben zur Person der Kandidaten auf den Stimmzetteln vorzunehmen sind. Eine Abweichung davon stellt eine Verletzung von Wahlvorschriften dar. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Die Vertauschung von Vor- und Familienname eines Bewerbers auf den Stimmzetteln ist im Normalfall nicht geeignet, Auswirkungen auf das Wahlergebnis zu bewirken. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE140018767&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true