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Bestehen einer Ratsfraktion

VG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2014 - Az.: 1 K 4415/14

Leitsätze:

1. Eine Ratsfraktion entsteht in Nordrhein-Westfalen bereits durch den entsprechenden Zusammenschluss von Ratsmitgliedern. Ein Anerkennungsakt der Gemeinde ist nicht erforderlich. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Die Frage, inwieweit die Absicht des Zusammenwirkens im Rat auch praktischen Ausdruck gefunden hat, gewinnt für die Beurteilung des Fraktionsstatus in erster Linie bei bereits längerem Bestehen einer vermeintlichen Fraktion an Bedeutung. An eine erst kürzlich gegründete Fraktion können insoweit nur geringe Anforderungen gestellt werden. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2014/1_K_4415_14_Urteil_20141029.html