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Fehlbefüllung von Abfallbehältern

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.09.2014 - Az.: 9 K 2374/13

Leitsätze:

1. Bei fortdauernder Fehlbefüllung von Abfallbehältern darf die Abfallbehörde diese Behälter einziehen und auf den Restmüllbehälter verweisen. (amtlicher Leitsatz)

2. Der Grundstückseigentümer und Vermieter ist für die ordnungsgemäße Bereitstellung der auf seinem Grundstück anfallenden Abfallmengen gegenüber der Abfallbehörde auch dann verantwortlich, wenn die Überbefüllung der Abfallbehälter auf Fehlwürfe Dritter beruht. (amtlicher Leitsatz)

3. Müll, der durch bei den Mietern sich aufhaltende Personen anfällt, wird letztlich doch durch die Mieter verursacht. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2014/9_K_2374_13_Urteil_20140909.html