Keine Straßenbaubeitragspflicht für herrenloses Grundstück
VG Weimar, Beschluss vom 08.06.2012 - Az.: 3 E 441/12
Leitsätze:
Bei einem herrenlosen Grundstück kann ein Aneignungsrecht im Sinne des § 928 Abs. 2 BGB im Rahmen der Erhebung von Straßenbaubeiträgen keine persönliche Beitragspflicht begründen (amtlicher Leitsatz)