Zweitwohnungsteuer auch bei Anmietung für Familienangehörige
VG München, Urteil vom 08.05.2014 - Az.: M 10 K 13.3224
Leitsätze:
Der Zweitwohnungsteuerpflicht steht es nicht entgegen, dass der Inhaber der Zweitwohnung diese zum Zweck der Benutzung durch einen Familienangehörigen (hier: Sohn) angemietet hat. (Leitsatz des Herausgebers)