Haftung einer Gemeinde wegen Beseitigung eines Grundstücksanschlusses
VGH Bayern, Beschluss vom 03.07.2014 - Az.: 4 CS 14.77
Leitsätze:
Beseitigt die Gemeinde einen Grundstücksanschluss, ohne vorher aufzuklären, wo das anliegende Grundstück entwässert wird und ob ein momentan nicht genutzter Grundstücksanschluss noch benötigt wird, liegt darin eine Sorgfaltspflichtverletzung der aus dem Kanalbenutzungsverhältnis folgenden Leistungstreuepflicht. Dabei findet wie im bürgerlichen Recht der Leistungsstörung eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich des Verschuldens zulasten des Schuldners und zugunsten des Geschädigten statt. (amtlicher Leitsatz)
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Fundstelle im WWW
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=MWRE140002431&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true