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Gemeinsame Abstimmung über Aufstellung eines Bebauungsplans und Erlass einer Veränderungssperre

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.08.2014 - Az.: 3 S 1673/12

Leitsätze:

Eine Veränderungssperre ist nicht deshalb unwirksam, weil der Gemeinderat über den Beschlussvorschlag, - 1.- für den in der Anlage dargestellten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen und - 2.- zur Sicherung der Bauleitplanung für das Plangebiet eine Veränderungssperre zu beschließen, nicht getrennt, sondern "in einem Akt" abgestimmt hat. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE140002223&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.fopen=wf-&doc.part=L&doc.norm=all