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Ausgestaltung der Begrenzung einer Parkfläche

BGH, Urteil vom 24.07.2014 - Az.: III ZR 550/13

Leitsätze:

Es besteht keine Pflicht, die Begrenzung einer Parkfläche (z.B. Randstein) so auszugestalten, dass ein gefahrloses "Überhangparken" oder Überfahren möglich ist. Ebenso ist es nicht geboten, vor entsprechenden Gefahren zu warnen. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12290&Seite=0&nr=68639&pos=12&anz=570&Blank=1.pdf