Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Tantra-Massagen als steuerpflichtige sexuelle Vergnügungen

VGH Mannheim, Urteil vom 03.07.2014 - Az.: 2 S 3/14

Leitsätze:

1. Eine Satzungsregelung, welche die "gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen" mit einer Vergnügungssteuer belegt, ist hinreichend bestimmt. Ihr Anwendungsbereich ist nicht auf Einrichtungen mit Bezug zum Rotlichtmilieu beschränkt. (amtlicher Leitsatz)

2. Das Angebot von Tantra-Massagen als Ganzkörpermassagen unter Einbeziehung des Intimbereichs in einem Massage-Studio ist eine "gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen" im Sinne dieser Satzungsregelung. (amtlicher Leitsatz)

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http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18340