Beweis des Bestehens einer Ratsfraktion aus Angehörigen unterschiedlicher Parteien oder Wählergruppen
VG Minden, Beschluss vom 17.06.2014 - Az.: 2 L 457/14
Leitsätze:
Zum Beweis, dass Ratsmitglieder, die nicht auf der Grundlage von Wahlvorschlägen derselben Partei oder Wählergruppe gewählt wurden, eine gemeinsame Fraktion bilden, reicht das Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung nicht aus. Vielmehr muss sich auch aus der praktischen Tätigkeit im Rat der zuverlässige Schluss auf ein nachhaltiges Zusammenwirken ziehen lassen. Dies ist nicht innerhalb weniger Wochen nach Abschluss der Vereinbarung möglich. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_minden/j2014/2_L_457_14_Beschluss_20140617.html