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Ausschluss aus einem Löschzug; Hausverbot für Feuerwehrgebäude

VG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2014 - Az.: 26 K 4527/12

Leitsätze:

1. Durch die verfügte Entbindung von der aktiven Mitgliedschaft in einem Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr, ohne dass eine Zuweisung zu einem anderen Löschzug erfolgt, wird unmittelbar in wesentlicher Weise in den Kernbereich der persönlichen Rechts- und Pflichtenstellung des von der Maßnahme Betroffenen eingegriffen. (amtlicher Leitsatz)

2. Die LVO FF bietet für einen Ausschluss aus einem Löschzug keine Ermächtigungsgrundlage. (amtlicher Leitsatz)

3. Innerorganisatorische Maßnahmen gegenüber Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr dürfen nur aus sachlichem Grund erfolgen und müssen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. (amtlicher Leitsatz)

4. Zur Frage der Rechtmäßigkeit enes gegenüber dem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ausgesprochenen Betretungsverbots für das Feuerwehrgebäude und das zugehörige Grundstück. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2014/26_K_4527_12_Urteil_20140617.html