Beschränkung der Übertragbarkeit von Anteilen an einer öffentlich-rechtlichen Forstgenossenschaft
OVG Lüneburg, Urteil vom 17.06.2014 - Az.: 10 LC 81/12
Leitsätze:
1. Die in der Satzung einer Forstgenossenschaft geregelte Beschränkung der Übertragbarkeit von Verbandsanteilen auf Personen, die in bestimmten Gemeinden Eigentümer von Wohnhausgrundstücken sind, ist grundsätzlich zulässig. (amtlicher Leitsatz)
2. Die vorliegende Beschränkung der Übertragbarkeit von Verbandsanteilen verstößt nicht gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Sie dient der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Forstgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts und verfolgt damit einen Zweck, der dem Wohl der Allgemeinheit dient. Sie ist auch verhältnismäßig; insbesondere ist trotz der beschränkten Übertragbarkeit eine angemessene Verwertung der Verbandsanteile möglich. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE140001870&st=null&showdoccase=1