Kosten der Entfernung unbefugt aufgestellter Altkleidercontainer
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.06.2014 - Az.: 11 A 2816/12
Leitsätze:
1. Ein Kostenbescheid für die Sicherstellung eines Altkleidercontainers ist rechtmäßig, wenn dieser Container ohne Hinweis auf dessen Eigentümer oder Aufsteller und ohne die dafür erforderliche Erlaubnis so auf einem an die öffentliche Straße angrenzenden Privatgrundstück aufgestellt wird, dass eine Befüllung des Containers nur von der öffentlichen Straße aus möglich ist. (amtlicher Leitsatz)
2. Ein Kostenbescheid für die Sicherstellung eines Altkleidercontainers ist auch dann rechtmäßig, wenn dieser Container so auf einem an die öffentliche Straße angrenzenden und im Eigentum der Gemeinde stehenden Grundstück aufgestellt wird, dass eine Befüllung des Containers ausschließlich auf diesem Grundstück stattfindet, die Gemeinde die Aufstellung aber weder gestattet noch mangels Hinweises auf den Eigentümer oder Aufsteller des Containers durch Anrufung der Zivilgerichte gegen die fortdauernde Beeinträchtigung ihres Grundeigentums vorgehen kann. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2014/11_A_2816_12_Urteil_20140616.html