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Kombination von Grundgebühr und Zählermaßstab bei Abwassergebühren

VG Cottbus, Urteil vom 05.06.2014 - Az.: 6 K 321/13

Leitsätze:

Die Kombination des Wohneinheitenmaßstabes mit dem Zählermaßstab ist (bei Abwassergebühren, Anm. d. Hrsg.)grundsätzlich zulässig. Die Regelung zur Grundgebühr ist indes unwirksam, wenn die Gewichtung der Grundgebührensätze unplausibel ist. Dies ist insbesondere bei gleich hohen Grundgebühren für eine Wohneinheit bzw. eine Maßstabeinheit für gewerbliche Grundstücke der Fall, wenn die tatsächlichen Verhältnisse im Verbandsgebiet eine solche Gewichtung nicht rechtfertigen. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/1kvl/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE140001686&doc.part=L&doc.price=0.0#