Grundstückseigentümer als Abfallgebührenschuldner trotz Nießbrauchs
VG Gießen, Urteil vom 16.04.2014 - Az.: 8 K 1505/12
Leitsätze:
Wird der Eigentümer des Grundstücks - und nicht der Nießbraucher - als Schuldner kommunaler Gebühren (hier: Gebühren für die Abfallentsorgung) in Anspruch genommen, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden. (amtlicher Leitsatz)