Keine Haftung des Schulträgers für Dienstleistungen einer "Schülerfirma"
LG Freiburg, Urteil vom 03.04.2014 - Az.: 3 S 6/14
Leitsätze:
Werden im Rahmen eines Schulprojekts Verträge über Dienstleistungen einer "Schülerfirma" geschlossen, so wird jedenfalls nicht der Schulträger Vertragspartei. Er kann daher auch regelmäßig nicht auf Schadensersatz wegen Schlechtleistung in Anspruch genommen werden. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18164