Getrennte Betrachtung von Gehwegen und Parkflächen bei Heranziehung zu Straßenbeitrag
VGH Hessen, Beschluss vom 11.03.2014 - Az.: 5 B 128/14
Leitsätze:
1. Gehwege und Parkflächen einer Straße können im Hinblick auf ihre Verkehrsbedeutung selbständig zu beurteilende Teileinrichtungen einer Verkehrsanlage sein. (amtlicher Leitsatz)
2. Gehwege dienen in der Regel ganz überwiegend dem Anliegerverkehr. (amtlicher Leitsatz)
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