Verbot des Ausbringens von A13-Stellen in kleinen Gemeinden
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.04.1993 - Az.: Vf. 2-VII-91
Leitsätze:
Der Verordnungsgeber verstößt nicht gegen Normen der Bayerischen Verfassung, wenn er es im Rahmen der Regelungen der Kommunal-Stellenobergrenzenverordnung nicht zulässt, in Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern für den gehobenen Dienst eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 auszubringen. (amtlicher Leitsatz)
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