Beitragsfähigkeit der Kosten für archäologische Arbeiten
VG Greifswald, Urteil vom 03.04.2014 - Az.: 3 A 134/12
Leitsätze:
Kosten für die Durchführung archäologischer Bergungs- und Dokumentationsarbeiten an einem im Straßengrund vorhandenen Bodendenkmal (mittelalterliche Mönchsgräber) sind unter dem Gesichtspunkt der Freilegung beitragsfähig. (amtlicher Leitsatz)