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Kein Bürgerbegehren auf Klärung von Einzelfragen in komplexem Entscheidungsablauf

VG Minden, Urteil vom 01.12.2011 - Az.: 2 K 1740/10

Leitsätze:

Ein Bürgerbegehren, durch das Einzelfragen eines komplexen Entscheidungsablaufs der Entscheidung der Bürger unterstellt werden sollen, während weitere damit in untrennbarem Zusammenhang stehenden Fragen offen und in der Verantwortung des Rats zu eintscheiden bleiben, ist unzulässig. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_minden/j2011/2_K_1740_10_Urteil_20111201.html