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Kanalbenutzungsverhältnis: Keine Anforderung von Schadensersatz durch Leistungsbescheid

OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.03.2014 - Az.: 13 ME 21/14

Leitsätze:

1. Die Forderung von Schadensersatz durch Leistungsbescheid fällt nicht unter den Begriff der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO. (amtlicher Leitsatz)

2. Eine Gemeinde besitzt nicht die Befugnis, einen Schadensersatzanspruch aus dem Kanalbenutzungsverhältnis durch Leistungsbescheid geltend zu machen. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE140000965&st=null&showdoccase=1