Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Keine ungeprüfte Beibehaltung des Stückzahlmaßstabs nach Ende 2005

BVerfG, Beschluss vom 12.02.2014 - Az.: 1 BvL 11/10

Leitsätze:

Die Normgeber vergnügungsteuerrechtlicher Regelungen durften sich nur bis zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 darauf verlassen, die Erhebung von Vergnügungsteuer auf Spielautomaten nach dem Stückzahlmaßstab sei ohne weiteres verfassungsrechtlich zulässig. Danach war es geboten, zu überprüfen, ob die vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Voraussetzungen für die Beibehaltung des Stückzahlmaßstabs in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorlagen. Eine ggf. erforderliche Änderung des Steuermaßstabs war bis Ende 2005 umzusetzen. (Leitsatz des Herausgebers)

Kategorien:

Fundstelle im WWW

http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20140212_1bvl001110.html