Beitritt eines Landkreises zu einem Bündnis für die Einführung der Vermögensteuer
VG Gießen, Urteil vom 20.02.2014 - Az.: 8 K 966/13
Leitsätze:
Die Entscheidung über einen Beitritt zum Bündnis "Vermögenssteuer jetzt" fällt in die Zuständigkeit des Landkreises als Gebietskörperschaft. (amtlicher Leitsatz)