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Kein Einfluss des Kreistags auf Gewinnabführung einer Kreissparkasse

VG Gießen, Urteil vom 20.02.2014 - Az.: 8 K 946/13

Leitsätze:

Kontroll und Beteiligungsrechte betreffend die Höhe des an den Landkreis als Träger der Sparkasse abzuführenden Überschusses stehen dem Kreistag nicht zu. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE140000861%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all