Kein Einfluss des Kreistags auf Gewinnabführung einer Kreissparkasse
VG Gießen, Urteil vom 20.02.2014 - Az.: 8 K 946/13
Leitsätze:
Kontroll und Beteiligungsrechte betreffend die Höhe des an den Landkreis als Träger der Sparkasse abzuführenden Überschusses stehen dem Kreistag nicht zu. (amtlicher Leitsatz)