Vertraglich vereinbarte Aufhebbarkeit der Ortschaftsverfassung nach Ablauf einer Frist
VG Karlsruhe, Urteil vom 29.01.2014 - Az.: 4 K 2887/12
Leitsätze:
1. Wurde in einem 1972 geschlossenen Eingliederungsvertrag festgelegt, dass für die eingegliederte Gemeinde die Ortschaftsverfassung gelten, diese aber nach Ablauf einer bestimmten Frist aufhebbar sein soll, so ist für die Aufhebung der Ortschaftsverfassung nach Ablauf der Frist die Zustimmung des betroffenen Ortschaftsrats nicht erforderlich. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Ist nach einem Eingliederungsvertrag die Aufhebung der Ortschaftsverfassung nach Ablauf einer bestimmten Frist möglich, so ist es nach Ablauf dieser Frist auch zulässig, dem Ortschaftsrat vertraglich vereinbarte Zuständigkeiten zu entziehen, ohne die Ortschaftsverfassung insgesamt aufzuheben. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE140000724&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.fopen=wf-&doc.part=L&doc.norm=all