Müllgebührenpflicht für Ferienwohnungen; keine konkludente Befreiung von Anschluss- und Benutzungszwang durch Nichterhebung von Gebühren
VG Gießen, Urteil vom 21.11.2013 - Az.: 8 K 1519/12
Leitsätze:
1. Die bloße Nichterhebung von Müllgebühren führt nicht zur (konkludenten) Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang. (amtlicher Leitsatz)
2. Bei bewohnten Grundstücken kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Abfall nicht nur ausnahmsweise anfällt. (amtlicher Leitsatz)
3. Auch die zeitweilige Nutzung eines Anwesens - hier einer Ferienwohnung - rechtfertigt den Anschluss- und Benutzungszwang. (amtlicher Leitsatz)
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Fundstelle im WWW
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE140000525%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all