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Keine Verwaltungsgebühren für Handlungen im Rahmen eines privatrechtlich ausgestalteten Wasserversorgungsverhältnisses

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2014 - Az.: 9 N 158.12

Leitsätze:

1. Auch wenn die Anwendung der AVBWasserV und weiterer Lieferbedingungen für eine Wasserversorgungseinrichtung durch Anlagen zu einer Wasserversorgungssatzung, die dem Satzungstext nach Bestandteil der Satzung sind, bestimmt sind, kann die Durchführung und Abrechnung der Versorgung dem Privatrecht unterliegen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Ist die Durchführung und Abrechnung der Wasserversorgung privatrechtlich ausgestaltet, so kommt die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Handlungen, die diesem Bereich angehören (hier: versuchter Wasserzählerwechsel), auch dann nicht in Betracht, wenn die AVBWasserV ein privatrechtliches Entgelt für solche Handlungen überhaupt nicht vorsieht. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE140002494&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10