1. Der Begriff "Gesetz" in §
91 Satz 1 BVerfGG, Art.
93 Abs. 1 Nr. 4b GG umfaßt nicht nur Gesetze im formellen Sinn, sondern auch Rechtsverordnungen.
(amtlicher Leitsatz)2. Der Begriff "Gesetze" in Art.
28 Abs. 2 Satz 1 GG umfaßt nicht nur Gesetze im förmlichen Sinn, sondern auch Rechtsverordnungen, die auf einer dem Art.
80 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechenden Ermächtigung beruhen.
(amtlicher Leitsatz)3. Der zwangsweise Anschluß einer Gemeinde an einen Schulzweckverband ist mit der Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung (Art.
28 Abs. 2 Satz 1 GG) vereinbar.
(amtlicher Leitsatz)