Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen bei defizitärem Gemeindehaushalt
VGH Hessen, Urteil vom 28.11.2013 - Az.: 8 A 617/12
Leitsätze:
Hessische Gemeinden sind im Falle eines defizitären Haushalts nach § 11 Abs. 1 und 3 KAG i.V.m. §§ 10, 92, 93 HGO verpflichtet, Straßenbaubeiträge in dem vom Gesetz zugelassenen Umfang zu erheben. (amtlicher Leitsatz)