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Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen bei defizitärem Gemeindehaushalt

VGH Hessen, Urteil vom 28.11.2013 - Az.: 8 A 617/12

Leitsätze:

Hessische Gemeinden sind im Falle eines defizitären Haushalts nach § 11 Abs. 1 und 3 KAG i.V.m. §§ 10, 92, 93 HGO verpflichtet, Straßenbaubeiträge in dem vom Gesetz zugelassenen Umfang zu erheben. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE140000162%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all