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Öffentlich-rechtliches Versorgungswerk ist kein Teilnehmer am institutionellen Kapitalmarkt

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.04.2008 - Az.: 17 U 233/06

Leitsätze:

Ein öffentlich-rechtliches Versorgungswerk, das Geld anlegt, ist kein Teilnehmer am institutionellen Kapitalmarkt. Spezifische Handelsbräuche des Kapitalmarkts gelten daher nicht für Verträge, die das Versorgungswerk zu diesem Zweck schließt. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/E9BCDC72087B77F6C1257439002DB719?Opendocument