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Durchstreichen eines Kanditaten ist keine Wahlentscheidung für den Gegenkandidaten

OVG Thüringen, Urteil vom 27.03.2007 - Az.: 2 KO 28/07

Leitsätze:

Es bestehen berechtigte Zweifel, dass der Wahlberechtigte, der einen von beiden Wahlbewerbern auf einem Stimmzettel mittels Durchstreichen im Sinne eines negativen Votums ablehnt, sich zwingend für den anderen Bewerber ausspricht. (amtlicher Leitsatz)

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