Status der früheren betrieblich-öffentlichen Straßen in Thüringen
VG Gera, Urteil vom 09.04.1995 - Az.: 2 K 319/95
Leitsätze:
Die früheren betrieblich-öffentlichen Straßen im Sinne von § 3 Abs. 3 StraßenVO DDR 1974 sind unter der Geltung des ThürStrG als sonstige öffentliche Straßen zu behandeln, solange die Gemeinde keine Entscheidung über ihren künftigen Status getroffen hat. (Leitsatz des Herausgebers)