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Status der früheren betrieblich-öffentlichen Straßen in Thüringen

VG Gera, Urteil vom 09.04.1995 - Az.: 2 K 319/95

Leitsätze:

Die früheren betrieblich-öffentlichen Straßen im Sinne von § 3 Abs. 3 StraßenVO DDR 1974 sind unter der Geltung des ThürStrG als sonstige öffentliche Straßen zu behandeln, solange die Gemeinde keine Entscheidung über ihren künftigen Status getroffen hat. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.thovg.thueringen.de/OVGThueringen/rechtsp.nsf/6c24af328dcfcb8cc1256ab9002dd3c7/8f053792d6f1adbec1256c84006bbc2b/$FILE/95-2K-00319-U-A.pdf