Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Lichteinfall durch Straßenlampen ist regelmäßig hinzunehmen

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.06.2010 - Az.: 1 A 10474/10

Leitsätze:

1. Von der Straßenbeleuchtung ausgehende Lichtimmissionen sind innerhalb einer geschlossenen Ortslage in der Regel als ortsübliche Beeinträchtigungen zu dulden. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Eine im Einzelfall unzumutbare Belästigung von Anwohnern durch Straßenbeleuchtung scheidet aus, wenn diese durch Schließen von Rolläden oder Zuziehen von Vorhängen den Lichteinfall auf ein nicht störendes Maß reduzieren können. (Leitsatz des Herausgebers)

Kategorien: