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Abberufung des Mitglieds eines Kreisrechtsausschusses wegen Pflichtverletzung

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.08.2013 - Az.: 10 A 10430/13

Leitsätze:

Die Beisitzer eines Kreisrechtsausschusses sind verpflichtet, das Vertrauen der Bürger in den Rechtsausschuss als unabhängiges Kontrollorgan über die Verwaltung nicht zu beeinträchtigen. Außerdem dürfen sie das Vertrauen des Landkreises als Träger des Rechtsausschusses auf eine gewissenhafte und gerechte Amtsführung i. S. des § 14 S. 1 AGVwGO nicht beschädigen. Verstößt ein Beisitzer gröblich gegen diese Pflichten, ist er gemäß § 11 I Nr. 2 AGVwGO von seinem Amt abzuberufen. (amtlicher Leitsatz)

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http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={DF837729-A909-4FD0-93DE-96A1DF5E2F27}