Nordrhein-westfälisches Glücksspielrecht spricht nicht gegen Spielautomatensteuer mit Lenkungszweck
OVG Münster, Beschluss vom 27.08.2013 - Az.: 14 A 1677/13
Leitsätze:
Aus den in Nordrhein-Westfalen bestehenden Bestimmungen zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags ergibt sich kein Verbot der Erhebung von Vergnügungsteuer auf das Spiel an Geldspielgeräten, selbst wenn die Steuererhebung außer fiskalischen Zwecken auch einen Lenkungszweck verfolgt. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2013/14_A_1677_13_Beschluss_20130827.html