Kein umfassendes Informationsrecht für bayerische Ratsmitglieder
VG Bayreuth, Urteil vom 27.09.2013 - Az.: B 5 K 12.18
Leitsätze:
In Bayern besitzt ein einzelnes Ratsmitglied kein umfassendes Recht auf Information, das über das Fragerecht und das Recht auf Einsicht in die Niederschriften (Art. 54 Abs. 3 GO) hinausginge. (Leitsatz des Herausgebers)