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Rückwirkende Einführung von Niederschlagswassergebühren nur mit Ankündigung

VG Gießen, Beschluss vom 08.02.2013 - Az.: 8 L 1734/12

Leitsätze:

Eine rückwirkende Einführung von Niederschlagswassergebühren ist aus Vertrauensgesichtspunkten rechtlich dann nicht zulässig, wenn die Kommune keinen "Ankündigungsbeschluss" oder einen sonstigen Hinweis auf die geplante Gebühr vorgenommen hat und ein längerer Zeitraum bis zum Zeitpunkt der mit Rückwirkung versehenen Satzungsänderung verging. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE130001048%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L