Kein Artzuschlag für Ferienwohnungen
OVG Schleswig, Urteil vom 19.06.2012 - Az.: 4 LB 5/12
Leitsätze:
Die Nutzung eines Grundstücks zur Vermietung von Ferienwohnungen rechtfertigt nicht die Erhebung eines Artzuschlages bei der Berechung eines Straßenbaubeitrages, weil sie keine gegenüber einer sonstigen Wohnnutzung qualifizierte Nutzungsart entsprechend dem Leitbild der gewerblichen Nutzung darstellt. (amtlicher Leitsatz)
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