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Bürgerbegehren auf Einstellung einer Bauleitplanung bei Zweckvereinbarung mit Nachbargemeinde auf gemeinsame Planung

VGH Bayern, Beschluss vom 25.06.2012 - Az.: 4 CE 12.1224

Leitsätze:

1. Ist ein Bürgerbegehren aus sich heraus verständlich, so kann dessen Begründung knapp gehalten werden. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Ein auf Einstellung einer begonnenen Bauleitplanung gerichtetes Bürgerbegehren bleibt auch dann zulässig, wenn die Gemeinde mit einer Nachbargemeinde eine auf eine gemeinsame Planung gerichtete Zweckvereinbarung abgeschlossen hat. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=MWRE120002925&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true