Ankauf eines Bürgermeisterportraits als Geschäft der laufenden Verwaltung
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.08.2012 - Az.: 2-03 O 549/11
Leitsätze:
Der Ankauf eines Portraits eines ehemaligen Bürgermeisters durch eine Gemeinde, das neben anderen solchen Bildern in einem Amtsgebäude ausgestellt werden soll, kann ein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellen. (Leitsatz des Herausgebers)