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Beweis der Nichteinleitung bezogener Frischwassermengen in die Kanalisation infolge Leckage

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2012 - Az.: 9 S 80.11

Leitsätze:

1. Der Beweis, dass infolge einer Leckage in der Frischwasserleitung und daraus resultierender Versickerung nicht die gesamte bezogene Frischwassermenge in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation gelangt ist, kann auch durch Indizien geführt werden. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Auch wenn die genaue Menge des infolge einer Leckage nicht in die Kanalisation eingeleiteten Wassers nicht zu ermitteln ist, ist jedenfalls dann nicht die gesamte Frischwassermenge als in die Kanalisation eingeleitet anzusehen, wenn die anzuwendende Satzung sich bei vorhersehbaren Fällen der Nichteinleitung (z. B. Gartenbewässerung) mit Beweismitteln begnügt, die selbst nur Plausibilitäten begründen können. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE130015238&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10