Kein Anspruch des Abfallgebührenschuldners auf Auskunft zu wirtschaftlichen Verhältnissen von Müllverbrennungsanlagen
VG Gießen, Urteil vom 06.08.2013 - Az.: 8 K 1390/12
Leitsätze:
Ein Anspruch, von dem Träger der Abfallentsorgung Auskunft zu erhalten, wo dieser den Müll verbrennen lässt, welche Umsatzgewinne in den Müllverbrennungsanlagen erwirtschaftet werden und wer die Anteilseigner an den Müllverbrennungsanlagen sind, steht einem Schuldner der Abfallgebühren nach Kommunalabgabenrecht nicht zur Seite. (amtlicher Leitsatz)